{"id":60,"date":"2016-08-07T18:31:05","date_gmt":"2016-08-07T16:31:05","guid":{"rendered":"http:\/\/www.rothstein.biz\/?page_id=60"},"modified":"2023-01-16T16:02:41","modified_gmt":"2023-01-16T15:02:41","slug":"allgemeine-geschaeftsbedingungen-2","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.rothstein.biz\/?page_id=60","title":{"rendered":"AGB (Arbeitsb\u00fchne)"},"content":{"rendered":"<p><strong><\/strong><\/p>\n<p><center><strong>Mietbedingungen f\u00fcr Arbeitsb\u00fchnen<\/strong><\/center><\/p>\n<ol>\n<li value=\"1.&quot;\"><strong>Allgemein<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>1.1. Unsere Angebote sind freibleibend. M\u00fcndliche Angebote sind unverbindlich.<\/p>\n<p>1.2. S\u00e4mtliche Preise verstehen sich zzgl. jeweils g\u00fcltiger gesetzlicher Umsatzsteuer.<\/p>\n<p>1.3. Das bei \u00dcbergabe und R\u00fcckgabe des Ger\u00e4ts erstellte Protokoll legt den vertraglichen Zustand des Mietgegenstands verbindlich fest.<\/p>\n<p>1.4. Eine Abtretung der Anspr\u00fcche des Mieters, sei es auf Erf\u00fcllung, auf jede Art von Gew\u00e4hrleistung oder auf Schadenersatz, ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p>1.5. Eine Weitervermietung durch den Mieter ist ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter erteilt seine schriftliche Zustimmung.<\/p>\n<p>1.6. Eine Aufrechnung gegen\u00fcber unseren Anspr\u00fcchen mit bestrittenen oder nicht rechtskr\u00e4ftig festgelegten Gegenforderungen ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"2\">\n<li><strong>Mietzeit<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>2.1. Der Vermieter wird den Mietgegenstand zum vereinbarten Mietbeginn bereitstellen. Auf Ersatz von Folgesch\u00e4den haften wir nur, wenn die Bereitstellung durch vors\u00e4tzliches oder grob fahrl\u00e4ssiges Verhalten unserer Mitarbeiter unterbleibt und auch nur begrenzt auf das F\u00fcnffache des pro Verschuldungstag angefallenen Mietzinses.<\/p>\n<p>2.2. Sollte sich die Mietzeit verk\u00fcrzen oder verl\u00e4ngern, ist der Vermieter sp\u00e4testens zwei Tage vorher zu verst\u00e4ndigen. Soweit die betrieblichen Verh\u00e4ltnisse es zulassen, wird der Vermieter einer Verl\u00e4ngerung zustimmen. Bei Mietzeitk\u00fcrzungen beh\u00e4lt sich der Vermieter das Recht vor, die urspr\u00fcnglich vereinbarte Mietzeit zu berechnen, sofern keine Ersatzvermietung m\u00f6glich ist.<\/p>\n<p>2.3. Mit der Unterzeichnung des \u00dcbergabeprotokolls durch den Mieter oder seinen Beauftragten geht s\u00e4mtliche Gefahr aus dem Betrieb des Mietgegenstandes auf den Mieter \u00fcber. Mit Unterzeichnung des \u00dcbergabeprotokolls erkennt der Mieter den ordnungsgem\u00e4\u00dfen Zustand des Vertragsgegenstandes an.<\/p>\n<p>2.4. Der Vermieter haftet f\u00fcr den Ausfall des Mitgegenstandes nach Gefahren\u00fcbergang auf den Mieter nur dann, wenn ihm oder seinen Erf\u00fcllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit nachgewiesen werden kann.<\/p>\n<p>2.5. Sollte der Mietgegenstand witterungsbedingt oder wegen sonstiger vom Vermieter nicht zu vertretender Gr\u00fcnde nicht eingesetzt werden k\u00f6nnen, geht die Ausfallzeit zu Lasten der Mieter.<\/p>\n<p>2.6. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand am letzten Tag der vereinbarten Mietzeit dem Vermieter zur\u00fcckzugeben. Das Mietzeitende wird auf dem R\u00fcckgabeprotokoll unter Angabe des Tages und der Uhrzeit vermerkt.<\/p>\n<p>2.7. Die R\u00fcckgabe des Mietgegenstandes hat am Ort der Bereitstellung des Mietgegenstandes zu erfolgen, es sei denn, die vertragsschlie\u00dfenden Parteien vereinbaren schriftlich einen anderen R\u00fcckgabeort.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"3\">\n<li><strong>Einsatzbedingungen<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>3.1. Bei Vermietung des Mietgegenstandes ohne Bedienungspersonal f\u00e4llt es in den alleinigen Pflichtenkreis des Mieters, dass die Bedienung von einer Arbeitskraft unter Beachtung der einschl\u00e4gigen Bestimmungen der Unfallverh\u00fctungsvorschriften (U.V.V) und den entsprechenden Bestimmungen der StVO vorgenommen wird.<\/p>\n<p>3.2. Unsere Arbeitsb\u00fchnen d\u00fcrfen nur bestimmungsgem\u00e4\u00df benutzt werden, und zwar im Rahmen der jeweils zul\u00e4ssigen Korbbelastung. Untersagt ist der Einsatz als Hebekran, das Ziehen von Leitungen u. \u00e4.<\/p>\n<p>3.3. Etwaige f\u00fcr den Einsatz erforderliche beh\u00f6rdliche Sondernutzungsgenehmigungen sowie Absperrungen hat der Mieter zu besorgen.<\/p>\n<p>3.4. Bei groben Arbeiten ist das Ger\u00e4t ausreichend abzudecken und zu sch\u00fctzen. Dies gilt insbesondere bei Maler-, Schwei\u00df- und Reinigungsarbeiten mit S\u00e4uren. Verboten sind Spritz- und Sandstrahlarbeiten.<\/p>\n<p>3.5. Der Mieter ist verantwortlich f\u00fcr die Bodenverh\u00e4ltnisse und Einsatzm\u00f6glichkeiten.<\/p>\n<p>3.6. Bei St\u00f6rungen am Mietgegenstand ist der Vermieter unverz\u00fcglich zu benachrichtigen. Gegebenenfalls ist das Ger\u00e4t sofort stillzulegen. Sofern der Defekt auf unsachgem\u00e4\u00dfe Benutzung und Behandlung des Vertragsgegenstandes durch den Mieter beruht, ist dieser auch w\u00e4hrend der Ausfallzeit zur Zahlung des Mietzinses verpflichtet. Die Beweislast f\u00fcr die Ursache des Defekts liegt beim Mieter.<\/p>\n<p>3.7. Bei LKW-Selbstfahrerb\u00fchnen ist im Falle eines Verkehrsunfalles in jedem Fall die Polizei hinzuzuziehen. Bei Zuwiderhandlung haftet der Mieter f\u00fcr eventuelle Regressanspr\u00fcche Dritter direkt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"4\">\n<li><strong>Gew\u00e4hrleistung, Haftung und Versicherungsschutz<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Soweit nicht in vorstehenden Bestimmungen der Umfang unserer Haftung und Gew\u00e4hrleistung bereits geregelt ist, gilt folgendes:<\/p>\n<p>4.1. Jeder Anspruch auf Schadenersatz, insbesondere auch auf Ersatz von Folgesch\u00e4den, ist ausdr\u00fccklich ausgeschlossen; auf jeden Fall haften wir nur, wenn uns der Mieter Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit nachweist. F\u00fcr Sch\u00e4den, die von Selbstfahrern mit dem Vertragsgegenstand Dritten zugef\u00fcgt werden, haftet der Mieter. Er stellt uns insoweit von Anspr\u00fcchen Dritter frei.<\/p>\n<p>4.2. Bei Unf\u00e4llen und sonstigen Sch\u00e4den haftet der Mieter grunds\u00e4tzlich f\u00fcr alle durch den Unfall entstehenden Sch\u00e4den am Vertragsgegenstand sowie f\u00fcr den Schaden aus dessen Ausfall. Haben Dritte den Unfall alleine, \u00fcberwiegend oder mitverschuldet, so treten wir gegen Bezahlung des Schadens unsere Anspr\u00fcche gegen den Dritten einschlie\u00dflich eventueller Anspr\u00fcche aus dem StVG an den Mieter ab. Bem\u00fchen wir uns, zun\u00e4chst Zahlungen von anderen Unfallbeteiligten zu erhalten, entsteht daraus keine Verpflichtung zur Weiterverfolgung der Anspr\u00fcche.<br \/>\nBei Sch\u00e4den, die von Selbstfahrern mit dem Vertragsgegenstand Dritten zugef\u00fcgt werden, haftet der Mieter.<br \/>\nAuf jeden Fall haftet der Mieter f\u00fcr das Verhalten seines Fahrers wie f\u00fcr das eigene.<br \/>\nWerden anteilige Kosten f\u00fcr Maschinenversicherung berechnet, so ist der Vertragsgegenstand gem\u00e4\u00df den Allgemeinen Bedingungen f\u00fcr Menschen- und Kaskoversicherung von fahrbaren Ger\u00e4ten (ABMG) versichert (Selbstbeteiligung 1000 \u20ac)<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"5\">\n<li><strong>Zahlungsbedingungen<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>5.1. Der vereinbarte Mietzins ist vom Zeitpunkt der \u00dcbergabe des Vertragsgegenstandes laut \u00dcbergabeprotokoll und bis zur R\u00fcckgabe laut R\u00fcckgabeprotokoll zu zahlen.<br \/>\nJeder angefangene Tag wird voll berechnet.<\/p>\n<p>5.2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der vereinbarte Mietpreis innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto kostenfrei an die angegebene Zahlstelle des Vermieters zu zahlen.<br \/>\nBei Nichtzahlung innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels kommt der Mieter in Zahlungsverzug, ohne dass es eine Mahnung seitens des Vermieters bedarf. Der Vermieter ist berechtigt, ab Zahlungsverzug Zinsen in H\u00f6he von 2% \u00fcber dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, soweit er nicht h\u00f6here Verzugszinsen nachweisen kann.<\/p>\n<p>5.3. Wir sind grunds\u00e4tzlich berechtigt, vor Zurverf\u00fcgungstellung des Fahrzeuges eine angemessene Vorschusszahlung bzw. Kaution zu verlangen. Sollte die vereinbarte Mietzeit mehr als 3 Tage betragen, sind wir berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.<\/p>\n<p>5.4. F\u00fcr den Fall des Eintritts einer Verm\u00f6gensverschlechterung beim Mieter, Antragsstellung auf Er\u00f6ffnung eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens, endet der Mietvertrag mit sofortiger Wirkung. Wir sind f\u00fcr diesen Fall auch ohne Zustimmung des Mieters zur sofortigen R\u00fcckholung des Vertragsgegenstandes berechtigt.<\/p>\n<p>5.5. Wenn der Mieter trotz Bereitstellung des Vertragsgegenstandes diesen nicht in Gebrauch nimmt, sind wir anstelle der Geltendmachung des Mietzinsanspruches berechtigt, wahlweise eine Pauschale von 25% des vereinbarten Gesamtmietzinses zu berechnen, und zwar auch dann, wenn wir den Vertragsgegenstand anderweitig weitervermieten k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"6\">\n<li><strong>Erf\u00fcllungsort, Gerichtsstand und Rechtsanwendung<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>6.1. Erf\u00fcllungsort f\u00fcr s\u00e4mtliche Anspr\u00fcche aus dem Mietverh\u00e4ltnis ist der Gesch\u00e4ftssitz des Vermieters.<\/p>\n<p>6.2. Gerichtsstand f\u00fcr s\u00e4mtliche sich aus dem Mietvertrag ergebende Streitigkeiten ist das f\u00fcr den Gesch\u00e4ftssitz des Vermieters \u00f6rtlich und sachlich zust\u00e4ndige Gericht. Dies gilt auch f\u00fcr Scheckprozesse.<\/p>\n<p>6.3. Es gilt ausschlie\u00dflich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol start=\"7\">\n<li><strong>Teilunwirksamkeit<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so gilt die Regelung als vereinbart, die dem mit der wirksamen Bestimmung beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck in rechtlich zul\u00e4ssiger Weise am n\u00e4chsten kommt. Die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mietbedingungen f\u00fcr Arbeitsb\u00fchnen Allgemein 1.1. Unsere Angebote sind freibleibend. M\u00fcndliche Angebote sind unverbindlich. 1.2. S\u00e4mtliche Preise verstehen sich zzgl. jeweils g\u00fcltiger gesetzlicher Umsatzsteuer. 1.3. Das bei \u00dcbergabe und R\u00fcckgabe des Ger\u00e4ts erstellte Protokoll legt den vertraglichen Zustand des Mietgegenstands verbindlich fest. 1.4. Eine Abtretung der Anspr\u00fcche des Mieters, sei es auf Erf\u00fcllung, auf jede Art<a href=\"https:\/\/www.rothstein.biz\/?page_id=60\">[&#8230;]<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.rothstein.biz\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/60"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.rothstein.biz\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.rothstein.biz\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.rothstein.biz\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.rothstein.biz\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=60"}],"version-history":[{"count":11,"href":"https:\/\/www.rothstein.biz\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/60\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":132,"href":"https:\/\/www.rothstein.biz\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/60\/revisions\/132"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.rothstein.biz\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=60"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}